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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-451/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vermietung, Grundstück, Fischereirecht, Pacht, Wasserfläche, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG so auszulegen, dass die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gegen Entgelt in Form eines für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossenen Pachtvertrages - 1. durch den Eigentümer des Grundstücks, auf welchem sich die Wasserfläche, für die die Berechtigung eingeräumt wurde, befindet, - 2. durch den Inhaber des Fischereirechtes an einer im öffentlichen Gut befindlichen Wasserfläche eine "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" darstellt?
Vorinstanz: Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Wien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 326 S. 39
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.12.2007
Erledigungs-Az: Rs C-451/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 07 29