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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 33/15 (BFH)
§§: EStG § 24 Nr. 1 a, EStG § 19 Abs. 1, GG Art. 34
Schlagwörter Schadensersatz, Steuerbarkeit, Entschädigung
Rechtsfrage: Stellt eine von einer Aufsichtsbehörde (hier: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gezahlte Entschädigungszahlung zum Ausgleich eines in einem gerichtlichen Verfahren für rechtswidrig befundenen Bescheids zur Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Bank einen nicht einkommensteuerpflichtigen Zufluss dar? - Sind unter dem Begriff der als Ersatz für "entgehende Einnahmen" geleisteten Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auch solche Zahlungen zu verstehen, die dafür geleistet werden, dass infolge des schadenstiftenden Ereignisses kein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 30.06.2015
Vorinstanz/AZ: 13 K 3126/13 E, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2016
Erledigungs-Az: IX R 33/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 22 91