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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 44/10 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, Gesamtplan
Rechtsfrage: Können Rechtshandlungen eines dem Steuerpflichtigen nicht nahestehenden Dritten (hier die Ausübung einer auf den Erwerb einer Kommanditbeteiligung gerichteten Call-Option) Bestandteil eines Gesamtplans sein, aufgrund dessen die Veräußerung des Kommanditanteils nicht zu einem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn, sondern zu laufendem Gewinn führt? Handelte es sich bei zeitnah zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen eingebrachten Grundstücken wegen der Vermietung von Teilflächen an die KG um Sonderbetriebsvermögen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.03.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 2555/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.08.2012
Erledigungs-Az: IV R 44/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 04 22
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