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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 17/15 (BFH)
§§: EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 3, AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Zufluss, Veräußerung, Umwandlung, Bestimmter Sachverhalt
Rechtsfrage: Zufluss(-zeitpunkt) einer Forderung aus der Veräußerung eines Mandantenstamms bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, wenn ein Teil der Kaufpreisforderung in eine Einlage des Veräußerers im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung am Geschäft der Erwerberin umgewandelt wird und auf einen weiteren Teil der Kaufpreisforderung zur Einstellung in eine Kapitalrücklage in der Bilanz der Erwerberin verzichtet wird? Lagen die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in Bezug auf die Erfassung des Veräußerungsgewinns vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 03.12.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 2560/12 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1333
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.11.2017
Erledigungs-Az: VIII R 17/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 03 01