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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 27/05
§§: EStG § 3 b Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Steuerbefreiung, Zeitzuschläge, Wochenfeiertagsarbeit, Gemeinde, Aufteilung
Rechtsfrage: Zeitzuschläge für Wochenfeiertagsarbeit: Sind die dem Kläger als Arbeitnehmer im Wechselschichtdienst nach den Vorschriften des Bundesmanteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe gezahlten Zeitzuschläge für Wochenfeiertagsarbeit in Höhe von insgesamt 135 % in einen steuerfreien Anteil von 35 % und einen steuerpflichtigen Anteil von 100 % aufzuteilen, weil der Erhöhungsbetrag von 100 % keinen Zuschlag für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit, sondern eine Barabgeltung für nicht in Anspruch genommenen Freizeitausgleich darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.07.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 129/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2006
Erledigungs-Az: IX R 27/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 76