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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 75/06 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Darlehensverlust, Werbungskosten, Berufliche Veranlassung
Rechtsfrage: Kann ein Arbeitnehmer den Verlust eines Darlehens bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abziehen, wenn er das Darlehen nicht der Betriebs-GmbH bei der er angestellt war, sondern dem Besitzunternehmer, der zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH war, persönlich gewährt hat? Ist in diesem Fall das im Übrigen deutlich höher verzinste Darlehen nicht dem Arbeitgeber sondern einer Privatperson ausgereicht worden und fehlt deshalb die für den Werbungskostenabzug erforderliche Zweckbestimmung der Darlehenshingabe zur Sicherung und Erhaltung des Arbeitsplatzes? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 29.06.2006
Vorinstanz/AZ: VI 220/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2008
Erledigungs-Az: VI R 75/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 85