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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 25/15 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 2005 § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rechnung, Anschrift
Rechtsfrage: 1. Ist der Vorsteuerabzug auch aus Rechnungen möglich, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen, bzw. zumindest keine büromäßigen Aktivitäten stattfinden? - 2. Ist das Kriterium der "geschäftlichen Aktivitäten" zu unbestimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.04.2015
Vorinstanz/AZ: 10 K 3803/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 22 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.06.2018
Erledigungs-Az: V R 25/15
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 6.4.2016 V R 25/15 -- Az. beim EuGH: Rs C-375/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 10 61