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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 10/15 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 3 Nr. 28, SGB VI § 187 a
Schlagwörter Pensionskasse, Rente, Sonderzahlung, Schweiz, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Revision Kläger: Ist die von der Arbeitgeberin des Klägers an die Pensionskasse im Streitjahr geleistete Spezialeinlage zur teilweisen Finanzierung der an den Kläger gezahlten Altersrente und Alters-Zusatzrente als im Inland nach Art. 15 a Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 zwar steuerbarer Arbeitslohn, jedoch auch dann höchstens zur Hälfte gemäß § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187 a SBG VI als steuerfrei zu behandeln, wenn die Beiträge zur Pensionskasse von Beginn an in einem anderen Verhältnis vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet wurden? - Revision Finanzamt: Kann mit der von der Arbeitgeberin in die Pensionskasse einbezahlten Spezialeinlage im Wesentlichen diese Zusatzrente überhaupt finanziert werden, weil somit Kapitalguthaben, das dem Überobligatorium zuzuordnen ist, zum Ersatz einer im Zeitraum des vorzeitigen Ruhestands "fehlenden" Altersrente herangezogen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung, Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.09.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 1507/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2017
Erledigungs-Az: X R 10/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 18 42