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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 48/11 (BFH)
§§: DBA-Belgien Art. 7, DBA-Belgien Art. 23, EG Art. 43, EG Art. 48
Schlagwörter Betriebsstätte, Veräußerung, Verrechenbarer Verlust, Ansässigkeit
Rechtsfrage: Unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt ist die Finalität ausländischer Betriebsstättenverluste aufgrund Veräußerung der Betriebsstätte gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.06.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 445/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.02.2014
Erledigungs-Az: I R 48/11
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren I R 48/11 wurde durch Beschluss vom 23.10.2013 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-322/11 ausgesetzt. - Das Verfahren I R 48/11 wird fortgeführt, nachdem der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen Rs C-322/11 durch Urteil vom 7.11.2013 entschieden hat (BFH-Beschluss vom 18.12.2013).
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 11 23