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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/97
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStR Abschn. 119 Abs. 3 Nr. 1 J: 1990
Schlagwörter Fahrtkosten, Pauschbetrag, Kraftfahrzeug, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Fahrtkosten eines Versicherungsvertreters (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) mit den Pauschbeträgen des Abschn. 119 Abs. 3 Nr. 1 EStR 1990 oder nur mit den (geschätzten) niedrigeren tatsächlichen Kosten? Gilt die Regelung des Abschn. 119 Abs. 3 Nr. 1 EStR 1990 nur für private Beförderungsmittel oder auch für zum Betriebsvermögen gehörende Kfz? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.12.1996
Vorinstanz/AZ: 12 K 64/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 397
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.1998
Erledigungs-Az: X R 31/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 67