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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 70/05
§§: EStG § 4 Abs. 4, GewStG § 7, WährG § 3
Schlagwörter Vertrag zwischen Angehörigen, Rückwirkung, Mietvertrag, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Rückwirkende Mieterhöhung durch Ehegatten als Betriebsausgabe: Ist bei einem Mietvertrag zwischen Ehegatten eine rückwirkende Mieterhöhung steuerlich anzuerkennen, wenn eine Wertsicherungsklausel zwar seit 1979 im Mietvertrag vereinbart, deren Genehmigung aber erst 1999 beantragt, diese aber durch Wegfall des § 3 des Währungsgesetzes ab 1.1.1999 entbehrlich wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 21.09.2004
Vorinstanz/AZ: I 210/2002
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2008
Erledigungs-Az: III R 70/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 24 73