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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/98
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Durchgangszimmer
Rechtsfrage: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn dieser Raum zugleich Durchgangszimmer zum einzigen Bad und Toilette der Wohnung ist. Ist eine untergeordnete private Nutzung des Raumes im Verhältnis zur beruflichen Nutzung oder typisierend nach der räumlichen Gestaltung festzustellen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.02.1998
Vorinstanz/AZ: VIII 267/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 98 12 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2002
Erledigungs-Az: VI R 28/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet