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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 77/07 (BFH)
§§: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Anschaffung, Ehegatten, Zwangsversteigerung
Rechtsfrage: Erwerb vom Ehegatten: Begriff der Anschaffung "vom Ehegatten" i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG? Kann die Klägerin für das von ihrem Ehemann zur Vermeidung der Zwangsversteigerung erworbene Einfamilienhaus keine Eigenheimzulage beanspruchen, weil Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten, die im Hinblick auf eine drohende Insolvenz oder Zwangsversteigerung vorgenommen werden, unter die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG fallen, nach der ausnahmslos alle Fälle von der Förderung ausgeschlossen werden, in denen sich der Eigentumswechsel innerhalb einer Ehegattengemeinschaft vollzieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.07.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 95/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.2009
Erledigungs-Az: IX R 77/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 42