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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 86/01
§§: DBA-Schweiz Art. 5 Abs. 3
Schlagwörter Betriebsstätte, Schweiz, Datenverarbeitung
Rechtsfrage: Stellt eine Datenverarbeitungsanlage für die Vermittlung von Informationen für Schweizer Kunden in angemieteten Räumen einer inländischen GmbH eine Schweizer Betriebsstätte dar, so dass die hierauf entfallenden Einkünfte nach Art. 5 DBA-Schweiz von der inländischen Besteuerung ausgenommen sind, oder handelt es sich um eine Einrichtung i.S. von Art. 5 Abs. .3 DBA-Schweiz, da sich der Zweck des Rechners allein in der Informationsvermittlung erschöpft? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.09.2001
Vorinstanz/AZ: II 1224/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1535
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2002
Erledigungs-Az: I R 86/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 73