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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 77/04
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Ausbildungswilligkeit, Kindergeld, Berufsausbildung, Unterbrechung
Rechtsfrage: Ist ein volljähriges Kind, das noch keine berufsqualifizierende Ausbildung absolviert hat und auf die von ihm angestrebte Ausbildungsstelle warten muss, nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG als ausbildungswilliges Kind zu berücksichtigen, wenn es in dieser Übergangszeit einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 09.05.2003
Vorinstanz/AZ: V 458/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 13 58
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision