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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 6/97
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStDV § 2 Abs. 3 Nr. 2 S. 1
Schlagwörter Unfallversicherung, Zukunftssicherung, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Sind vom Arbeitgeber getragene Beiträge zur Gruppenunfallversicherung, aus der den betreffenden Arbeitnehmern unmittelbare Rechtsansprüche gegen den Versicherer zustehen, auch insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn, als sie auf das Risiko beruflich bedingter Unfälle entfallen?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.09.1996
Vorinstanz/AZ: XI 159/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.05.1997
Erledigungs-Az: VI B 6/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 75/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 16.4.1999, VI R 75/97 (NV; Aufhebung des FG-Urteils)