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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 19/09 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, EStDV § 55 Abs. 2
Schlagwörter Rentenbesteuerung, Erwerbsminderungsrente, Ertragsanteil, Leibrente
Rechtsfrage: Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente nach dem Alterseinkünftegesetz: Unterliegt eine von der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1.6.2004 bezogene und erst im Jahr 2006 ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung - auch soweit sie auf das Jahr 2004 entfällt - einem Besteuerungsanteil von 50 % oder ist diese abgekürzte Leibrente weiterhin nur mit dem Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV zu versteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.03.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 3215/08 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.04.2011
Erledigungs-Az: X R 19/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 08