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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 42/13 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Grundstückserwerb, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Sind die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows unter Nichtbeachtung des über den individuellen Nutzungsvorteil hinausgehenden Gegenwertes als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen, weil die mit der Behinderung der Klägerin verbundene behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfeldes auch die Anschaffung des größeren Grundstücks umfasst und der behinderungsbedingte Mehraufwand so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit steht, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.01.2013
Vorinstanz/AZ: 14 K 399/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 783
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2014
Erledigungs-Az: VI R 42/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 24 95