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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 16/10 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 4, GmbHG § 32 a
Schlagwörter Darlehen, Finanzplandarlehen, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten
Rechtsfrage: Finanzplandarlehen und Aufwendungen für Sicherheitsbestellungen zugunsten von Mitgesellschaftern als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG: 1. Wurde ein Darlehen in Höhe von 400.000 DM zum einen in der Krise der GmbH gewährt und handelt es sich zum anderen hierbei um ein Finanzplandarlehen; ist ein zeitgleich zur Rettung der GmbH getroffenes Maßnahmenbündel (Erhöhung Stammkapital und Darlehensgewährung) als Ganzes zu bewerten? - 2. Wie ist eine Bürgschaftsverpflichtung gegenüber einer Bank zugunsten von Mitgesellschaftern, damit diese in die Lage versetzt wurden der GmbH ein Darlehen zu gewähren, zu beurteilen; ist der aus der Inanspruchnahme der Bürgschaft resultierende Aufwand als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen? - 3. Handelt es sich bei dem vom FG als nachträgliche Anschaffungskosten anerkannten Darlehen um eine - nicht zu Anschaffungskosten führende - Zahlung auf eine Bürgschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.01.2010
Vorinstanz/AZ: 16 K 1393/07 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 859
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2010
Erledigungs-Az: IX R 16/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 12 42