Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-661/15 (EuGH)
§§: ZKDVO Art. 145 Abs. 2, ZK Art. 29, ZK Art. 78, ZK Art. 236
Schlagwörter Zoll, EG, EU, Unionsrecht, Zollrecht, Preisnachlass, Zollwert, Ware, Anmeldung, Zeitpunkt, Gewährleistung, Vergütung, Überführung, Änderung, Nachlass, Ausland
Rechtsfrage: 1. a) Ist Art. 145 Abs. 2 ZKDVO i.V.m. Art. 29 Abs. 1 und 3 Zollkodex (ZK) dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Regelung auch auf den Fall erstreckt, in dem festgestellt wird, dass zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung für eine bestimmte Ware die mit der Fertigung zusammenhängende Gefahr bestand, dass an einem Teil der Ware während des Gebrauchs ein Defekt auftritt, und der Verkäufer im Hinblick darauf in Erfüllung einer gegenüber dem Käufer bestehenden vertraglichen Gewährleistungspflicht diesem einen Preisnachlass in Form einer Vergütung der Kosten gewährt, die dem Käufer dadurch entstanden sind, dass die Ware in einer die genannte Gefahr ausschließenden Weise angepasst wurde? - 1. b) Sofern die in Art. 145 Abs. 2 ZKDVO enthaltene Regelung nicht für den zuvor genannten Fall gilt, reichen dann die Bestimmungen in Art. 29 Abs. 1 und 3 ZK i.V.m. Art. 78 ZK ohne Weiteres aus, um den angegebenen Zollwert nach Gewährung des zuvor genannten Preisnachlasses zu verringern? - 2. Verstößt die in Art. 145 Abs. 3 ZKDVO für die dort genannte Änderung des Zollwerts aufgestellte Voraussetzung, dass die Änderung des für die Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises während eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Tag der Annahme der Anmeldung der Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgenommen worden sein muss, gegen die Bestimmungen der Art. 78 und 236 ZK i.V.m. Art. 29 ZK?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 98 S. 19
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.10.2017
Erledigungs-Az: Rs C-661/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 18 59