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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/09 (BFH)
§§: EStG § 31 Satz 2, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32 a Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, GG Art. 6
Schlagwörter Existenzminimum, Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag, Grundfreibetrag, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Freistellung des Existenzminimums: Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Ehepaares mit drei Kindern in Ausbildung durch den Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge, und den Betreuungsbedarf in den Jahren 2000 bis 2004? Vorlage an das Bundesverfassungsgericht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.12.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 28/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2017
Erledigungs-Az: III R 1/09
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 1/09 wurde durch Beschluss vom 20.12.2012 ausgesetzt, bis das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 288/10 gegen das BFH-Urteil vom 18.11.2009 X R 34/07 (BFHE 227 S. 99, BStBl 2010 II S. 414) entschieden hat.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 25