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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 3/10 (BFH)
§§: InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, InvZulG 1999 § 2 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Investitionszulage, Verarbeitendes Gewerbe, Klassifikation, Labor
Rechtsfrage: Ist die Tätigkeit eines fotografischen Laboratoriums als verarbeitendes Gewerbe oder als Dienstleistungsbetrieb einzuordnen? Ist die in der WZ 93 gegenüber der WZ 79 vorgenommene Umqualifizierung von fotografischen Laboratorien vom verarbeitenden Gewerbe zur Dienstleistung unbeachtlich, da sich in der WZ 93 die Verkehrsauffassung nicht widerspiegelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.12.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 123/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 513
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 40
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision