Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 61/06 (BVerfG)
§§: KStG 1996 § 8 Abs. 4 Fassung: 1997-10-29, KStG 1999 § 8 Abs. 4 Fassung: 2001-12-20, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 76 Abs. 1, GG Art. 100 Abs. 1, KStG 1996 § 53 Abs. 2 Nr. 2 Fassung: 1999-04-22
Schlagwörter Verfassung, Änderung, Mantelkauf, Anteilsübertragung, Anteil, Kapitalgesellschaft, Wirtschaftliche Identität, Verlustabzug, Betriebsvermögen, Normenkontrolle, Bundesverfassungsgericht, Demokratieprinzip, Parlamentsvorbehalt, Rückwirkung, Heilung
Rechtsfrage: Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1996 durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BStBl I 1997 S. 928) - aufgrund Neuveröffentlichung gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1996 vom 22.4.1999 (BStBl I 1999 S. 461): § 8 Abs. 4 KStG 1999 - gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt, weil die Änderung auf einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zurückzuführen ist, der den Rahmen des vom Bundestag beschlossenen Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens überschritten hat, bejahendenfalls, ob der Verfassungsverstoß infolge der Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1999 in der vorgenannten Fassung durch Art. 4 Nr. 2 StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BStBl I 2002 S. 4) rückwirkend geheilt worden ist. - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 22.08.2006
Vorinstanz/AZ: I R 25/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 44 42
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 22.8.2006 nach Zurücknahme der Revision - BFH-Beschluss vom 29.4.2008 - I R 25/06