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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/13 (BFH)
§§: ErbStG § 33, GG Art. 2, GG Art. 25, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54, AEUV Art. 21, AO § 125 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Kreditinstitut, Anzeigepflicht, Niederlassungsfreiheit, Auskunft, Bankgeheimnis, Ausland, EG, EU
Rechtsfrage: Pflichtenkollision - deutsche Anzeigepflicht contra österreichisches Bankgeheimnis: Erfasst die Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG unselbständige Zweigstellen inländischer Kreditinstitute auf österreichischem Hoheitsgebiet angesichts des österreichischen Bankgeheimnisses und wenn ja, kommt wegen der damit verbundenen Pflichtenkollision ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in Betracht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.07.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 2675/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 2224
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2916
Erledigungs-Az: II R 29/13
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuFG durch BFH-Beschluss vom 1.10.2014 II R 29/13. Das Verfahren II R 29/13 ist durch Beschluss vom 1.10.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-522/14 ausgesetzt.