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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/03
§§: EStG § 7 Abs. 5, EStG § 7 Abs. 4
Schlagwörter AfA, Wahlrecht, Anfechtung, Wechsel
Rechtsfrage: Wechsel von der linearen zur degressiven Gebäude-AfA - Ist ein Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG zur degressiven AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG nicht zulässig, unabhängig davon, ob eine willentliche Ausübung des Wahlrechts erfolgt ist oder nicht, oder ist der Wechsel der AfA-Methode im Wege der Irrtumsanfechtung doch möglich (hier: irrtümliche Beantragung der linearen anstatt der degressiven AfA aufgrund eines EDV-Eingabe-Fehlers der Mitarbeiterin des Steuerberaters der Kläger beim Erstellen der Anlage V zur Einkommensteuererklärung - Wechsel zur AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG im Folgejahr (dem Streitjahr) unter gleichzeitiger Nachholung der AfA-Differenz für das Vorjahr zulässig)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.12.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 4697/00 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 26 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.08.2005
Erledigungs-Az: IX R 3/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 61