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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 48/97
§§: BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 22 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1, BewG § 76 Abs. 1, BewG § 79 Abs. 2, II.WoBauG § 82
Schlagwörter Wertfortschreibung, Wegfall, Grundsteuervergünstigung, Ertragswertverfahren, Jahresrohmiete, Marktübliche Miete, Mietspiegel, Mietwohngrundstück
Rechtsfrage: Fehlerbeseitigende Wertfortschreibung des Einheitswerts von Mietwohnhäusern nach Wegfall der Grundsteuervergünstigung. Ist die Jahresrohmiete nach Wegfall der Grundsteuervergünstigung im vorliegenden Fall tatsächlich höher und kann die Jahresrohmiete zutreffend anhand der im Mietspiegel der Finanzbehörden ausgewiesenen Miete ermittelt werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 14.05.1997
Vorinstanz/AZ: 3 K 277/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.1999
Erledigungs-Az: II R 48/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 53 03