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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/03
§§: ErbStG 1974 § 13 Abs. 2 a, ErbStG 1997 § 13 a Abs. 5
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Wegfall, Freibetrag, Betriebsvermögen, Fünfjahreszeitraum, Betriebsaufgabe, Behaltensfrist
Rechtsfrage: Betriebsaufgabe innerhalb der Behaltensfrist - Wegfall des Freibetrags für Betriebsvermögen: Fällt der Freibetrag für inländisches Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 2 a ErbStG a.F (nun § 13 a Abs. 5 ErbStG 1997) für ererbtes Betriebsvermögen auch dann weg, wenn der Erbe innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall eine Aufgabe des Betriebs nicht verhindern konnte. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.06.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 1032/01 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2005
Erledigungs-Az: II R 39/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 29 92