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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 2/18 (BFH)
§§: AO § 42 Abs. 1 Satz 3, AO § 42 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 12 Abs. 3, UmwStG § 4 Abs. 2 Satz 2, UmwStG § 11 Abs. 2, UmwStG § 2 Abs. 1, UmwStG § 2 Abs. 4, KStG § 8 c
Schlagwörter Gestaltungsmissbrauch, Verschmelzung, Missbrauch, Verlust
Rechtsfrage: Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft: Handelt es sich bei der Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft um einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO i.d.F. des JStG 2008? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.11.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 127/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2020
Erledigungs-Az: I R 2/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 90