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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/05
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, SGB I § 44 Abs. 1
Schlagwörter Zinsen, Rentennachzahlung, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Rechtsfrage: Sind die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen ausbezahlten Zinsen nach § 44 Abs.1 Sozialgesetzbuch I als Entgelt für eine Kapitalüberlassung zu qualifizieren und damit gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern oder liegt vielmehr ein pauschaler Nachteilsausgleich vor, der keiner Besteuerung unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.05.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 3684/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 33 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2007
Erledigungs-Az: VIII R 36/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 28