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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/16 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG 2009 § 52 a Abs. 8, EStG 2009 § 52 a Abs. 10
Schlagwörter Kapitalforderung, Finanzinnovation, Abgeltungsteuer
Rechtsfrage: Sind in 2011 erfolgte Ausschüttungen für im Rahmen eines im Jahr 2005 erfolgten Umtauschs von Argentinien-Anleihen in sog. BIP-gebundene Wertpapiere (BIPs) und im Jahr 2006 separat hinzuerworbene BIPs im Hinblick auf die Anwendungsvorschrift des § 52 a Abs. 8 i.V.m. Abs. 10 Sätze 6 bis 8 EStG 2009 der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2011 zu unterwerfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.02.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 11398/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 16 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2019
Erledigungs-Az: VIII R 7/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 37