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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-593/17 (EuGH)
§§: KN Unterpos. 1902 3010, KN Unterpos. 1902 3090, DVO (EU) Nr. 767/2014
Schlagwörter EG, EU, Einreihung, Tarifierung, Zoll, frittierte Nudeln, Gültigkeit Einreihungsverordnung, Erläuterungen
Rechtsfrage: 1. Ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11.7.2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl EU 2014 Nr. L 209 S. 12) gültig? - 2. Falls die erste Frage verneint werden sollte: Ist die Erläuterung der Europäischen Kommission zur Unterposition 1902 3010 der Kombinierten Nomenklatur, die am 4.3.2015 veröffentlicht wurde (ABl EU 2015 Nr. C 76 S. 1), bei der Auslegung der Unterposition 1902 3010 KN zu berücksichtigen, soweit darin das Frittieren als Beispiel für ein industrielles Trocknungsverfahren genannt wird? - Anschlussentscheidung zum Vorlagebeschluss vom 19.7.2017 4 K 161/15 (Az des EuGH: Rs C-471/17)
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 22.09.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 129/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 58
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache