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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 23/00
§§: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 19 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 4, EStR R 180 e Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Versorgungsbezüge, Versorgungsfreibetrag, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Ermittlung der Einkünfte und Bezüge bei Hinterbliebenenbezügen (Versorgungsbezügen) eines ganzjährig studierenden Kindes. Sind bei der Feststellung der zur Bestreitung des Unterhalts geeigneten Bezüge auch die Einnahmen in Höhe des Versorgungsfreibetrages heranzuziehen oder gehören zu den Bezügen lediglich Einnahmen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung erfasst werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.06.1999
Vorinstanz/AZ: XIII 487/97 Ki
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 63 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.12.2000
Erledigungs-Az: VI R 23/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen