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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-219/10 (EuG)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Spanien, Beihilferegelung, Abschreibung, Firmenwert, Beteiligung, ausländisches Unternehmen
Rechtsfrage: Ist Art. 1 Abs. 1 der Entscheidung der Kommission vom 28.10.2009 (staatliche Beihilfe C 45/2007, ex NN 51/2007, ex CP 9/2007) über die steuerliche Abschreibung des Firmenwerts bei Erwerb einer Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen nichtig, soweit darin festgestellt wird, dass Art. 12 Abs. 5 des Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades (TRLIS) (Körperschaftsteuergesetz) Elemente einer staatlichen Beihilfe aufweist? - Ist hilfsweise Art. 4 nichtig, soweit darin die Rückforderungsanordnung auch auf Rechtsgeschäfte bezogen wird, die vor der Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung, die den Gegenstand der Klage bildet, im ABl EU geschlossen wurden?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 179 S. 54
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 07.11.2014
Erledigungs-Az: Rs T-219/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 63