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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Berufliche Veranlassung, Arbeitszimmer, Kosten der Lebensführung, Beschäftigungsort, Doppelte Haushaltsführung
Rechtsfrage: Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Flugkapitäns für eine außerhäusliche Dienstwohnung am Einsatzort/Beschäftigungsort (Heimatflughafen), weil die Bereitstellung einer Unterkunft am Einsatzort nach den Bestimmungen über den Einsatz der Besatzungen vom Arbeitgeber gefordert wird und der Raum zur Aufbewahrung umfangreicher Flughandbücher und sonstiger Arbeitsmittel einschließlich der Arbeitskleidung dient? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.12.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1209/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 390
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2005
Erledigungs-Az: VI R 31/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 11 72