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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 36/11 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Rettungsdienst, Regelmäßige Arbeitsstätte, Mittelpunkt der Betätigung, Nachhaltigkeit, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit
Rechtsfrage: In welcher Höhe sind Verpflegungsmehraufwendungen bei einem Rettungsassistenten abziehbar, der in wechselnden vom Arbeitgeber zugeordneten Rettungswachen und im Notarztwagen tätig ist (Einsatzwechseltätigkeit oder Bestimmung des ortsgebundenen Mittelpunkts der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.01.2011
Vorinstanz/AZ: 15 K 2392/07 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2012
Erledigungs-Az: VI R 36/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 09 50