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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-350/98 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG Art. 4
Schlagwörter Gesellschaftsteuer, Griechenland
Rechtsfrage: 1. Ist die vom griechischen Staat gemäß Artikel 42 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 2065/1992 erhobene Steuer auch in Anbetracht dessen gleichbedeutend mit der in Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG in ihrer späteren geänderten Fassung vorgesehenen Gesellschaftsteuer, daß es am 1. Juli 1984 eine solche Gesellschaftsteuer in Griechenland nicht gab? - 2. Wenn ja: Darf der Satz dieser Steuer auch in Anbetracht der finanzwirtschaftlichen Besonderheiten Griechenlands den in der oben genannten Gemeinschaftsrichtlinie vorgesehenen Satz 1 v.H. übersteigen?
Vorinstanz: Dioikitiko Protodikeio Piräus
Vorinstanz/Datum: 29.05.1998
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1998 Nr. C 358 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.11.1999
Erledigungs-Az: Rs C-350/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 01 45