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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 47/04
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Mittelpunkt, Rechtsanwalt
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen des nichtselbständig tätigen und nebenberuflich eine Rechtsanwaltskanzlei betreibenden Klägers für die freiberuflich genutzten Räume im selbstgenutzten Wohnhaus im vollen Umfang (Betriebsstätte) oder nur in Höhe von 2.400 DM (häusliches Büro/Arbeitszimmer) als Betriebsausgaben abziehbar? Ausreichende Trennung zwischen Wohnung und Praxisräumen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 22.06.2004
Vorinstanz/AZ: I 317/2002
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 09 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2005
Erledigungs-Az: XI R 47/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 02 47