Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/01
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 3
Schlagwörter Schenkungsteuer, Schenkung, Einbringungsgeborene Anteile, Kapitalgesellschaft, Privatvermögen, Freibetrag, Bewertungsabschlag, Betriebsvermögen
Rechtsfrage: Sind Schenkungen einbringungsgeborener Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die nicht mehr als 25 v. H. des Nennkapitals der Gesellschaft ausmachen und im Privatvermögen gehalten werden, nicht durch den Freibetrag nach § 13 a Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit § 13 a Abs. 4 ErbStG und einem Bewertungsabschlag nach § 13 a Abs. 2 ErbStG wie Betriebsvermögen begünstigt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.01.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 2810/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 642
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 61 11
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen