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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 113/02
§§: AO § 233 a Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Erstattungszinsen, Aufhebung der Vollziehung, Erstattung, Verzinsung, Zinsberechnung
Rechtsfrage: Umfasst das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrages" in § 233 a Abs. 3 Satz 3 FGO auch den Betrag, der im Wege der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.06.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 5543/99 AO
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1346
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 97 04
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII B 301/02 - Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VIII R 12/04