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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-14/14 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Dividendenausschüttung, Dividendensteuer, Einkommensteuer, Investmentanteile, Niederlande, Quellensteuer, Doppelbesteuerung, Vergleich, Kapitalverkehrsfreiheit, Vermögen
Rechtsfrage: 1. Muss sich bei der Anwendung von Art. 63 AEUV der Vergleich zwischen einem Gebietsfremden und einem Gebietsansässigen in einem Fall wie dem hier vorliegenden, in dem der Quellenstaat von einer Dividendenausschüttung Dividendensteuer einbehalten hat, auch auf die auf die Dividendeneinkünfte erhobene Einkommensteuer erstrecken, auf die die Dividendensteuer bei Gebietsansässigen angerechnet wird? - 2. Muss, falls die erste Frage bejaht wird, bei der Beurteilung, ob die effektive steuerliche Belastung für einen Gebietsfremden höher ist als für einen Gebietsansässigen, ein Vergleich angestellt werden zwischen der von einem Gebietsfremden einbehaltenen niederländischen Dividendensteuer und der von einem Gebietsansässigen geschuldeten niederländischen Einkommensteuer, die aufgrund des Pauschaleinkommens berechnet wird, das im Jahr der Ausschüttung der Dividenden dem Gesamtbesitz von Investmentanteilen an niederländischen Gesellschaften zugerechnet werden kann, oder verlangt das Recht der EU die Anwendung eines anderen Vergleichsmaßstabs? Muss bei diesem Vergleich auch das steuerfreie Vermögen des Gebietsansässigen berücksichtigt werden und, falls ja, inwieweit (vgl. Urteil des EuGH vom 17.10.2013, Welte, Rs C-181/12 = SIS 13 30 45)? - 3. Ist es, falls die Antwort auf die erste Frage bejaht wird, bei der Beurteilung, ob eine eventuell diskriminierende Quellensteuer aufgrund eines vom Quellenstaat geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) rechtswirksam neutralisiert wird, ausreichend, dass i) dieses DBA eine Steuerminderung im Wohnsitzstaat durch die Anrechnung der Quellensteuer vorsieht und dass im konkreten Fall, obwohl diese Möglichkeit nicht uneingeschränkt besteht, ii) die vom Wohnsitzstaat gewährte Steuerminderung, da nur die netto bezogenen Dividenden besteuert werden, zur vollständigen Kompensation des diskriminierenden Teils der Quellensteuer führt?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 129 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.09.2015
Erledigungs-Az: Rs C-10/14, C-14/14 und C-17/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 70