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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 67/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Studium, Zweitstudium
Rechtsfrage: Aufwendungen für ein im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen während der Wartezeit für eine Referendarstelle aufgenommenes Studium an der Universität Edinburgh mit dem Abschluss des akademischen Grades "Master of Law" als Fortbildungskosten abziehbar? Sind Kosten eines Referendars für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen stets Fortbildungskosten, da sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses entstehen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.04.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 4334/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2003
Erledigungs-Az: VI R 67/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG