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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 74/01
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 516
Schlagwörter Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Ehegatten, Gütertrennung, Steuererstattung, Einkommensteuer, Verlustausgleich, Ausgleichszahlung
Rechtsfrage: Ausgleichszahlungen des Ehegatten bei Steuererstattungen als freigebige Zuwendungen: Stimmt ein im Güterstand der Gütertrennung lebender Ehegatte, der negative Einkünfte erzielt, der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zu, und ergibt sich hieraus für den anderen Ehegatten ein steuerlicher Vorteil den dieser auszugleichen hat, so handelt es sich hierbei in den Fällen, in denen dem Ehegatten (noch) keine bleibenden Vermögensnachteile entstanden waren, um freigebige Zuwendungen, die der Schenkungsteuer unterliegen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 04.10.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 1832/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2004
Erledigungs-Az: II R 74/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 38 54