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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 22/98
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 5, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 10, BGB § 2346, BGB § 2352
Schlagwörter Abfindung, Verzicht, Pflichtteil, Freigebige Zuwendung, Schenkung, Steuerklasse
Rechtsfrage: Unterliegt der zwischen zwei potentiellen gesetzlichen Erben (Brüdern) geschlossene Pflichtteilsverzichtvertrag, durch den einer gegen Zahlung einer Abfindung auf seinen Pflichtteil verzichtet, als freigebige Zuwendung unter Lebenden der Schenkungsteuer und welche Steuerklasse wäre maßgebend (Verhältnis Verzichtender zum künftigen Erben oder zum Erblasser)? -Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 07.07.1997
Vorinstanz/AZ: 4 K 2747/93
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1525
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2001
Erledigungs-Az: II R 22/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 04 95