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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-607/14 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. d
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Bearbeitung, Dienstleistungen, Debitkarten, Kreditkarten, Geld, Bank
Rechtsfrage: 1. Welches sind im Hinblick auf die Befreiung von der Mehrwertsteuer gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. d RL 2006/112/EG in dessen Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil Rs C-2/95, Sparekassernes Datacenter (SDC) (ECLI:EU:C:1997:278, Slg. 1997, I-3017), die maßgeblichen Grundsätze, nach denen sich bestimmt, ob eine "Bearbeitungsdienstleistung für Debit- und Kreditkarten" (wie die im vorliegenden Fall erbrachte) i.S. der Rn. 66 des vorgenannten Urteils "eine Übertragung von Geldern (bewirkt) und zu rechtlichen und finanziellen Änderungen (führt)"? - 2. Welche Gesichtspunkte unterscheiden grundsätzlich (a) eine Dienstleistung, die in der Übertragung finanzieller Nachrichten besteht, ohne welche eine Zahlung nicht erfolgen würde, die aber nicht unter die steuerliche Befreiung fällt (wie im Fall des Urteils Rs C-350/10, Nordea Pankki Suomi, ECLI:EU:C:2011:532, Slg. 2011, I-7359), von (b) einer Dienstleistung der Bearbeitung von Daten, die ihrer Funktion nach die Übertragung von Geldern bewirkt und daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (laut Rn. 66 des Urteils SDC) unter die Befreiung fallen kann? - 3. Speziell in Bezug auf Bearbeitungsdienstleistungen für Debit- und Kreditkarten: a) Ist die steuerliche Befreiung auf Dienstleistungen anwendbar, die eine Übertragung von Geldern bewirken, aber nicht den Arbeitsschritt einschließen, ein Konto zu belasten und einem anderen Konto den entsprechenden Betrag gutzuschreiben? - b) Hängt der Befreiungsanspruch davon ab, ob der Dienstleistende selbst die Autorisierungscodes unmittelbar von der Bank des Karteninhabers oder über seine Händlerbank (merchant acquirer bank) erhält?
Vorinstanz: First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 81 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.05.2016
Erledigungs-Az: Rs C-607/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 97