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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 152/97
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, BGB § 1587g
Schlagwörter Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Leibrente, Wiederkehrende Bezüge
Rechtsfrage: Sind die im Rahmen der Ehescheidung vereinbarten Zahlungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in voller Höhe als sonstige wiederkehrende Bezüge oder als Leibrente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern und dementsprechend bei der Veranlagung des Beigeladenen als Sonderausgaben abziehbar? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.03.1996
Vorinstanz/AZ: 12 K 6042/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2003
Erledigungs-Az: X R 152/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 51 75