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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 22/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Entlassungsgeld, Überbrückungsgeld
Rechtsfrage: Entlassungsgeld als Überbrückungsgeld? Inwieweit ist ein mit Beendigung des Grundwehrdienstes zum 31.12.2004 gezahltes und auch zugeflossenes Entlassungsgeld in den Grenzbetrag für 2005 einzubeziehen (vgl. VIII R 57/00 und VIII R 82/01)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 10.02.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 622/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 17 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2010
Erledigungs-Az: III R 22/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 35 67