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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 50/99
§§: GewStG § 7
Schlagwörter Gewerbeertrag, Gewinnanteil, Stille Gesellschaft, Gewinnverteilung, Angemessenheit
Rechtsfrage: Darf der Gewinnanteil einer typisch stillen Gesellschafterin zu Recht um einen sog. Übergewinn gekürzt und dementsprechend der Gewerbeertrag erhöht werden? Darf der Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin infolge mangelnder Interessengegensätze zwischen der stillen Gesellschafterin und der Kommanditistin, zweier Schwesterpersonengesellschaften mit identischer Familiengesellschafterstruktur, analog der BFH-Rechtsprechung zur Angemessenheit von Gewinnverteilungen bei Familiengesellschaften auf 35 % der Einlagenverzinsung gekürzt werden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.03.1999
Vorinstanz/AZ: III 806/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 709
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2000
Erledigungs-Az: IV R 50/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 02 63