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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 11, UStG § 15
Schlagwörter Vorsteuer, nichtabziehbare Betriebsausgabe, Betriebseinnahme, Privat, Gewinnermittlung
Rechtsfrage: Sind Vorsteuererstattungen im Zusammenhang mit nicht als Betriebsausgaben anerkannten Zahlungen an den Sohn (dem Fremdvergleich nicht standhaltendes Vertragsverhältnis) weiterhin als betrieblich veranlasste Einnahmen zu erfassen oder dürfen diese in der Privatsphäre liegenden Vorgänge ("unechte Vorsteuern") die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht beeinflussen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 19.07.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 1666/10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.11.2014
Erledigungs-Az: X R 39/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 38