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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 54/10 (BFH)
§§: StBerG § 50 a, StBerG § 154, AEUV Art. 63, AEUV Art. 49, GG Art. 12, GG Art. 3
Schlagwörter Steuerberatungsgesellschaft, Widerruf, Kapitalbindung, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Widerruf (Oktober 2008) der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft wegen Übertragung von Teilgeschäftsanteilen (40 %) auf eine niederländische Belastingadviseurs B.V. (nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt), deren Geschäftsanteile von einer berufsfremden Holdinggesellschaft gehalten werden. Schränkt § 50 a StBerG die Kapitalbindungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit unangemessen ein? Hätte die Klägerin wie eine Altgesellschaft behandelt werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.07.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 4450/08 StB
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 33 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.09.2012
Erledigungs-Az: VII R 54/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 47