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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-101/97 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 Abs. 2 Buchst. a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Grundstückserwerb,
Rechtsfrage: Antrag auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 17 Abs. 2 Buchst. a) Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) verstoßen hat, daß sie eine mehrwertsteuerrechtliche Vorschrift eingeführt und beibehalten hat, nach der kein Vorsteuerabzug möglich ist, wenn Grundstücke --auch durch Mietkaufverträge-- in Gemeinschaft oder Miteigentum mit Steuerpflichtigen erworben werden, die nicht in Ausübung unternehmerischer, gewerblicher oder beruflicher Tätigkeiten handeln.
Vorinstanz: Kommission ./. Italien
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache